Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des monsun.theaters
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesucher:innen und dem monsun.theater Hamburg. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen, Vorverkaufskassen und Drittanbieter:innen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Kartenverkauf und Reservierungen
(1) Kassenöffnungszeiten
Während der laufenden Spielzeit ist die Theaterkasse des monsun.theaters zum Zweck des Vorverkaufs zu den in den offiziellen Publikationen des monsun.theaters veröffentlichten Zeiten geöffnet.
(2) Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgelds zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Besucher:innen ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten des monsun.theaters Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller:innen, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht. Das monsun.theater behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihm festgelegte Kartenzahl pro Käufer:in zu beschränken. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der nachstehend aufgeführten Regelungen des monsun.theaters zurückgenommen. Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der/die Käufer:in zu vertreten hat, sind diese von ihm/ihr zu tragen. Bei Kartenverfall ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen. Verliert ein/e Besucher:in seine/ihre Eintrittskarte, kann ihm/ihr von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er/sie glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er/sie erworben hat. Der/die Besitzer:in der Originalkarte hat den Vorrang vor dem/der Besitzer:in einer Ersatzkarte. Plätze für Rollstuhlfahrer:innen werden in Abhängigkeit von der Inszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt. Die als notwendig anerkannten Begleiter:innen von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt. Werden auf der Eintrittskarte inszenierungsbedingt zusätzliche Hinweise gegeben, gelten diese als verbindlich. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
(3) Vorverkauf – Fristen
Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen des monsun.theaters veröffentlichten Zeiten.
(4) Telefonische Kartenbestellungen
Telefonische Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch das monsun.theater eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das monsun.theater das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.
(5) Schriftliche Kartenbestellungen
Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax oder E-Mail) gilt als Reservierungsanfrage. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs des monsun.theaters mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das monsun.theater das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.
(6) Online-Kartenverkauf
Karten können online über den Ticket-Partner Reservix gekauft werden (zzgl. VVG). Mit der Print@home-Funktion können online gekaufte Karten selbst ausgedruckt werden. Die ausgedruckten Karten gelten als Eintrittskarten; die Abholung an der Abendkasse entfällt. Auf Wunsch werden online gekaufte Karten auch postalisch zugestellt.
3. Eintrittspreise und Ermäßigungen
(1) Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind an der Theaterkasse und auf der Internetseite des monsun.theaters veröffentlicht.
(2) Mitglieder:innen von Besucherorganisationen und Drittanbieter:innen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Alle diesbezüglichen Anfragen sind direkt an diese zu richten. Inhaber von Bons von Vorverkaufskassen lösen diese an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten ein. Eine wie auch immer geartete Auszahlung erfolgt nicht.
(3) Erwerber:innen von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Abendpersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen des monsun.theaters ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher:innen, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist das monsun.theater berechtigt, den Differenzbetrag nach zu erheben.
(4) Gutscheine sind nach dem Ablauf der Frist nicht mehr einlösbar. Umtausch, Rücknahme oder Barauszahlung von Gutscheinen sind ausgeschlossen.
4. Spielplan und Anfangszeiten, Spielplanänderungen
(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekannt gegeben und durch Aushang, periodische Publikationen sowie im Internet veröffentlicht.
(2) Die Besetzungsangaben im Spielplan sind ohne Gewähr. Änderungen in der Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
(3) Bei Spielplanänderungen und Vorstellungsausfällen können nur Karten, die an der Theaterkasse des monsun.theaters gekauft wurden, innerhalb von 14 Tagen ab dem geänderten Vorstellungstermin zurückgegeben werden. Bei Zusendung der Karten mit Angabe der Bankverbindung ist auch die Überweisung des Kartenwertes möglich. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet.
(4) Die Rücknahme von Karten, die nicht an der Kasse des monsun.theaters erworben wurden, ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Einlass
Der Einlass in das Foyer wird den Vorstellungsbesucher:innen mit gültigen Eintrittskarten in der Regel jeweils 60 Minuten vor Aufführungsbeginn ermöglicht. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher erst in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Das Abendpersonal weist dem/der Besucher:in im Falle des Nacheinlasses einen Platz zu.
6. Garderobe und Fundsachen
(1) Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
(2) Garderobe kann im Foyer zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden.
(3) Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der/die Besucher:in der/die berechtigte Empfänger:in ist. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des/der Empfänger:in bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes ist das monsun.theater nicht verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist ausgeschlossen.
(4) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.
7. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen
(1) Die Geschäftsführung übt in den Räumen des monsun.theaters das Hausrecht aus. Zu ihrer Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt.
(2) Besucher:innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn der berechtigte Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise oder wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
(3) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher:innen belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher:innen können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(4) Das monsun.theater kann von Besucher:innen, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals des monsun.theaters ist Folge zu leisten.
(5) Das Rauchen ist in den Räumen des monsun.theaters verboten.
(6) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren), sind auszuschalten.
(7) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des monsun.theaters ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
(8) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
8. Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
9. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des monsun.theaters außer Kraft.
10. Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.